
Beiträge zur Krankenversicherung 2023
Viele Gewerbeversicherungen werden 2023 deutlich teurer

Versicherungen für Unternehmen, Firmen, Gewerbe, Kleingewerbe, Selbstständige, Freelancer, Freiberufler, Unternehmer, Arzt, Ärzte, Arztpraxis, Zahnarzt, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten, Handwerker, Unternehmensberater, Steuerberater, Landwirte, Einzelhandel, Onlinehandel, Geschäfte, Restaurants & Cafes, Hersteller, Transportunternehmen, Hotels, Pensionen, Startups, Journalisten, Blogger, Influencer, Fotografen, Erzieher, Tagesmütter, Kita, Eisdiele, Energieberater, Bäckerei, Altenpfleger, Altenpflege, ambulanter Pflegedienst, Immobilienmakler, Hausverwalter, u.v.m.
Viele Gewerbeversicherungen werden 2023 deutlich teurer
In vielen Sparten werden die Prämien für die Versicherungen für Gewerbekunden und Firmenkunden deutlich steigen. Hinzu kommt, dass sich nun viele Unternehmen auf die Krisen einstellen und Ihre Geschäftsmodelle anpassen, was zu veränderten Risiken und damit einer Überarbeitung ihres Versicherungsschutzes führt.
Eine unverbindliche Beratung mit einem unabhängigen Vergleich ist daher dringend angeraten, damit der Versicherungsschutz bezahlbar und passend zum Geschäftsmodell bleibt.
Prämienerhöhungen der Gewerbeversicherungen:
Es dürfte in einigen Sparten zu einem regelrechten Prämienschock kommen.
So kann es beispielsweise bei der Inhaltsversicherung, die Ihre Waren, Vorräte und Betriebseinrichtungen schützt, 2023 zu Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich kommen. Der Grund für diesen Preisanstieg liegt im Erzeugerpreisindex. Die höheren Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte führen zu höheren Werten der Vorräte die abgesichert werden müssen. Im September lagen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahr um 45,8% höher. Es ergibt sich daher ein Anpassungsfaktor von ca. 43% für die Inhaltsversicherung. Ohne die Energiepreissteigerungen läge der Faktor bei ca. 14% laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Da der Großteil der Inhaltsversicherungen eine Anpassungsklausel für dynamische Summenanpassung enthalten, entfällt ein Sonderkündigungsrecht und die Erhöhungen müssen hingenommen werden. Hier kann man jedoch jetzt schon einmal schauen, ob sich ein Wechsel zur nächsten Fälligkeit rechnet, sprich eine reguläre Kündigung Sinn macht.
Neben der Inhaltsversicherung wird auch mit Prämienerhöhungen bei der Flottenversicherung und der Gewerblichen Gebäudeversicherung gerechnet.
Bei der Flottenversicherung spielen die Veränderungen der Regionalklassen eine ursächliche Rolle.
Die Gebäudeversicherung wiederum wird über den Baupreisindex von den Kostensteigerungen im Baugewerbe beeinflusst. Hier kommt es durchschnittlich zu Erhöhungen um die 15%.
Auch weitere Versicherungssparten der Gewerbeversicherungen können noch betroffen sein, da auch die Versicherungen von den allgemeinen Preiserhöhungen (Energie und Personal) betroffen sind.
Führt die Prämienanpassung bei den Gewerbeversicherungen zu einem Sonderkündigungsrecht?
In den meisten Fällen wir der Ausstieg nur regulär zur Hauptfälligkeit möglich sein.
Bei der Inhaltsversicherung wird davon ausgegangen, dass ca. 70% der Verträge eine Anpassungsklausel für die dynamische Summenanpassung enthalten. In diesen Fällen können die Betroffenen Unternehmen die Erhöhung lediglich hinnehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sollte Ihre Versicherung Ihnen dennoch einen Widerspruch zur Erhöhung einräumen, entfällt jedoch der Unterversicherungsverzicht sobald Sie der Prämienanpassung widersprechen.
Am besten lassen Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen und die Hauptfälligkeit feststellen. Anschließend kann verglichen und festgestellt werden inwieweit Optimierungspotenzial besteht.
Was kann man bei seinen Gewerbeversicherungen tun?
Da der Kostendruck inzwischen von allen Seiten enorm zunimmt, empfehlen wir Ihnen dringend Ihre Versicherungen unverbindlich und unabhängig prüfen und vergleichen zu lassen, um so zumindest nicht unnötig viel Geld für eventuell sogar noch falschen Schutz auszugeben. Buchen Sie jetzt bei uns Ihren Beratungstermin rechtzeitig online oder kontaktieren Sie uns.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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