
Versicherung
Immobilienmakler / Immobilienverwalter
inkl. Berufshaftpflichtversicherung und
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Unsere Versicherungslösung für die gesamte Immobilienbranche
mit bestem Preis/Leistungsverhältnis
Unabhängige Beratung oder direkter Vergleich & Online-Abschluss
Unsere Spezialversicherung für Immobilienmakler und -verwalter - Die Highlights:
- 34c-konforme Absicherung mit automatischer Bestätigung
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Subsidiäre Rückwärtsdeckung
- Unbegrenzte Nachmeldefrist
- Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher, aber strittiger Pflichtverletzung
- Optionale Mitversicherung von Immobiliengutachtertätigkeiten, Entrümpelungen, Hausmeistertätigkeiten & Co.
- Home-Office-Schutz in der Sach-Inhaltsdeckung
- Update-Garantie: Profitieren Sie kostenlos von Leistungsverbesserungen
Vergleich: Versicherung für Immobilienmakler & Immobilienverwalter
Unsere Versicherung für Immobilienmakler / Immobilienverwalter ist so individuell wie Sie selbst und ihr Betrieb. Wir haben vom einfachen Grundschutz bis zum Rundum-sorglos-Paket für nahezu jede Anforderung eine passgenaue Versicherung im Angebot.
Wählen Sie die passende Deckung: einfach, flexibel und mit nur wenigen Klicks zusammengestellt und abgeschlossen.
Sollten Sie sich lieber individuell und unabhängig beraten lassen wollen, können Sie uns auch gerne kontaktieren - Als Versicherungsmakler sind wir persönlich für unsere Kunden da.
Schadenbeispiele für Immobilienmakler / Immobilienverwalter
- Berufshaftpflichtversicherung: In einem Objekt, das Sie verwalten wohnt ein Mieter, der seine Miete nicht gezahlt hat. Die Zahlung steht aus. Sie vergessen zu erinnern und die Forderung verjährt.
- Betriebshaftpflicht: Bei einem vor Ort-Termine fällt Ihr Coffee-to-go auf den Boden. Der Teppichboden ist versaut. Reinigung oder Tausch?
- Inhaltsversicherung: Es kommt zu einem Einbruchdiebstahl in Ihrem Büro. Die Tür ist aufgebrochen und die Technik weg.
- Inkludierte Privathaftpflichtversicherung: Im privaten Umfeld erleiden Sie einen Sachschaden. Der "Übeltäter" kann für den Schaden nicht aufkommen und hat keine private Haftpflichtversicherung.