Branchenlösung · Pferdehaltung

Versicherung für Pferdehöfe und Reitbetriebe.

Sie halten Tiere, die Menschen tragen — und beides haftet unterschiedlich. Als Tierhalter stehen Sie verschuldensunabhängig ein, als Reitbetrieb zusätzlich für Unterricht, Ausrüstung und die Pferde Ihrer Einsteller.

Pferdehof & Reitbetrieb – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Pferd verletzt einen Dritten

Ein Pferd bricht aus oder tritt aus. Die Tierhalterhaftung greift auch ohne Verschulden — das unterscheidet sie von jeder anderen Haftung.

Reitunfall im Unterricht

Eine Schülerin stürzt und verletzt sich schwer. Neben dem Personenschaden steht der Vorwurf mangelnder Aufsicht oder ungeeigneter Pferdezuteilung.

Schaden am Pferd des Einstellers

Ein eingestelltes Pferd verletzt sich in der Box oder auf der Koppel. Fremdes Eigentum in Ihrer Obhut ist ein eigener Deckungstatbestand.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Pensions- und Zuchtbetriebe, Reitschulen, Reitvereine mit wirtschaftlichem Betrieb, Ausbildungsställe und Höfe mit therapeutischem Reiten.

Was kostet sie?

Die Prämie bemisst sich nach Zahl der Pferde, Anteil Fremdeinsteller und Umfang des Unterrichts. Betriebe mit Publikumsverkehr, Turnieren oder therapeutischem Reiten werden gesondert bewertet — diese Tätigkeiten gehören ausdrücklich in den Vertrag.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es im Pferdebetrieb im Schadenfall hängt

Im Reitbetrieb treffen zwei Haftungen aufeinander: die des Tierhalters, die ohne Verschulden greift, und die des Gewerbebetriebs für Unterricht, Ausrüstung und fremdes Eigentum. Diese Punkte entscheiden über die Deckung:

Pensionspferde sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut

Verletzt sich ein eingestelltes Pferd im Stall, auf der Koppel oder beim Transport, ist das ein Obhutsschaden — und der ist im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen. Für einen Betrieb, dessen Geschäft die Unterbringung fremder Pferde ist, ist das der wichtigste Einschluss. Der Wert eines einzelnen Pferdes kann dabei den Jahresumsatz der Pension übersteigen.

Unterricht und Überlassung sind eigene Tätigkeiten

Wer unterrichtet, haftet für Auswahl des Pferdes, Eignung der Ausrüstung und Aufsicht — besonders bei Anfängern und Kindern. Wer Pferde an Reitbeteiligungen oder Gastreiter überlässt, haftet zusätzlich für die Einschätzung, ob Pferd und Reiter zusammenpassen. Beides muss im Vertrag stehen, bevor die erste Stunde stattfindet.

Die Tierhalterhaftung greift auch ohne Fehler

Nach der gesetzlichen Tierhalterhaftung stehen Sie für die typische Tiergefahr ein, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben. Ein Pferd, das ausbricht und auf die Straße läuft, löst damit Schäden aus, die keine Sorgfalt verhindert hätte. Genau deshalb ist die Deckungssumme hier höher anzusetzen, als das Betriebsvolumen nahelegt.

Heu, Stroh und Technik sind eine Brandlast

Ein Stallbrand ist fast immer ein Totalschaden — und er betrifft Gebäude, Einrichtung, Futtervorrat und Tiere zugleich. Versicherer knüpfen die Deckung deshalb an Auflagen: getrennte Lagerung, geprüfte Elektrik, Rauchverbot. Das sind Obliegenheiten; werden sie verletzt, wird nach dem Brand gekürzt.

Pferde auf einem Reitbetrieb
Eingestellte Pferde sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut — und Obhutsschäden sind im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Verein oder Gewerbe — warum die Einordnung den Vertrag bestimmt

Reitvereine und gewerbliche Betriebe werden unterschiedlich versichert, obwohl der Alltag ähnlich aussieht. Der Verein braucht zusätzlich eine Absicherung für Vorstand und ehrenamtlich Tätige; der Gewerbebetrieb braucht die Absicherung seiner Einnahmen, wenn Stall oder Halle ausfallen.

Kritisch ist der Übergang. Viele Betriebe starten privat: ein paar eigene Pferde, dann ein Einstellpferd für die Nachbarin, dann Unterricht am Wochenende. Ab der ersten Einnahme ist das gewerblich, und eine private Tierhalterhaftpflicht leistet für diesen Teil nicht mehr. Der Vertrag folgt hier nicht dem Selbstverständnis, sondern der Tätigkeit.

Wir klären diese Einordnung vor dem Antrag, weil sie über die gesamte Struktur entscheidet — und weil eine falsche Einordnung im Schadenfall nicht nachträglich zu heilen ist.

Woran es scheitert

Wenn Stall oder Halle ausfallen

Ein Reitbetrieb kann nach einem Brand nicht einfach schließen und später weitermachen: Die Pferde müssen sofort untergebracht, versorgt und betreut werden — auch die der Einsteller.

Daraus entstehen Kosten, die keine gewöhnliche Betriebsunterbrechungsdeckung vorsieht: Notunterbringung in fremden Ställen, Transport, höhere Futter- und Betreuungskosten. Gleichzeitig fallen die Einnahmen aus Pension und Unterricht weg, während Kredit und Personal weiterlaufen. Diese Positionen gehören ausdrücklich in den Vertrag, sonst sind sie nicht gedeckt.

Der zweite Punkt betrifft die Einsteller. Kündigen sie nach einem Ausfall ihre Verträge, ist der wirtschaftliche Schaden dauerhaft — Stallplätze füllen sich langsam. Eine ausreichend lange Haftzeit ist deshalb wichtiger als eine hohe Versicherungssumme bei kurzer Laufzeit.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Das erste Pensionspferd zieht ein

Mit dem Einstellvertrag übernehmen Sie fremdes Eigentum in Obhut. Verletzt sich ein Pensionspferd im Stall oder auf der Koppel, ist das kein gewöhnlicher Sachschaden — Obhutsschäden sind im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen.

Reitunterricht oder Reitbeteiligung kommt dazu

Sobald Sie unterrichten oder Pferde an Dritte überlassen, haften Sie zusätzlich für Auswahl, Ausrüstung und Aufsicht. Beides sind eigene Tätigkeiten, die gemeldet sein müssen, bevor die erste Stunde stattfindet.

Der Betrieb geht vom Hobby ins Gewerbe

Ab der ersten Einnahme ändert sich die Einordnung: Aus einer privaten Tierhalterhaftpflicht wird ein gewerbliches Risiko. Ein privater Vertrag leistet dann für den betrieblichen Teil nicht mehr.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Pferdehof & Reitbetrieb — kurz erklärt

Was bedeutet Tierhalterhaftung ohne Verschulden?

Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht — unabhängig davon, ob ihn ein Vorwurf trifft. Bricht ein Pferd aus und verursacht einen Verkehrsunfall, haften Sie, auch wenn der Zaun ordnungsgemäß war. Das ist der Grund, warum diese Deckung nicht verhandelbar ist.

Sind eingestellte Pferde mitversichert?

Nur über die Obhutsklausel. Fremdes Eigentum, das Sie zur Verwahrung übernehmen, ist in der Standard-Betriebshaftpflicht typischerweise ausgeschlossen — und der Streit mit dem Einsteller über ein verletztes Pferd ist der häufigste Fall im Pensionsbetrieb.

Was gilt für Reitunterricht und Ausritte?

Beides muss als Tätigkeit benannt sein. Bei Unterricht kommt die Aufsichtspflicht hinzu: Ob das Pferd zur Reiterin passte, ob die Ausrüstung geprüft war, ob die Gruppe angemessen war. Der passive Rechtsschutz Ihrer Haftpflicht trägt diese Auseinandersetzung.

Brauchen Reitvereine dasselbe wie ein Gewerbebetrieb?

Sobald wirtschaftlich gearbeitet wird — Unterricht gegen Entgelt, Pensionsboxen, Veranstaltungen — gelten dieselben Haftungsfragen. Die Vereinsform ändert daran nichts, sie verschiebt nur die Frage der Organhaftung im Vorstand.

Wer haftet, wenn sich ein Pensionspferd verletzt?

Zunächst kommt es auf den Einstellvertrag an. Versicherungsrechtlich ist das Pferd fremdes Eigentum in Ihrer Obhut — und Obhutsschäden sind im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen. Ohne diesen Einschluss tragen Sie den Wert des Tieres selbst, und der kann den Jahresumsatz der Pension übersteigen.

Brauche ich für Reitbeteiligungen eine eigene Regelung?

Ja. Wer ein Pferd an Dritte überlässt, haftet zusätzlich für die Einschätzung, ob Pferd und Reiter zusammenpassen, und für die Eignung der Ausrüstung. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag mit Regelungen zu Eignung, Aufsicht und Haftung — und die Meldung dieser Tätigkeit an den Versicherer.

Was verlangen Versicherer beim Brandschutz im Stall?

Typisch sind getrennte Lagerung von Heu und Stroh, regelmäßig geprüfte Elektrik, ein durchgesetztes Rauchverbot und freie Fluchtwege für Mensch und Tier. Das sind Obliegenheiten, keine Empfehlungen: Werden sie verletzt, wird nach einem Brand gekürzt — und ein Stallbrand ist praktisch immer ein Totalschaden.

Was gilt bei Turnieren und Ausritten außerhalb des Hofs?

Eine auf die Betriebsstätte bezogene Police endet am Hoftor. Auf öffentlichen Wegen, bei Turnieren und auf fremden Anlagen haften Sie zusätzlich für Schäden an fremdem Eigentum und gegenüber Dritten im Straßenverkehr. Transport und Anhänger sind eigenständig zu regeln. Wer regelmäßig außerhalb unterwegs ist, sollte das als Tätigkeit melden — die Erweiterung kostet wenig, das Versäumnis den ganzen Schaden.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Tier und Mensch haften verschieden.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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