Branchenlösung · Weinbau

Versicherung für Winzer und Weingüter.

Ein Jahrgang entsteht einmal im Jahr. Zwischen Blüte und Lese kann Hagel in zwanzig Minuten vernichten, was zwölf Monate Arbeit war — und der Schaden trifft nicht nur die Ernte, sondern auch die Rebanlage, die Jahre bis zum vollen Ertrag braucht.

Winzer & Weinbau – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Hagel kurz vor der Lese

Ein Unwetter zerstört den Ertrag eines ganzen Jahrgangs. Die Ertragsschadenversicherung ersetzt den Verlust, die normale Gebäudeversicherung nicht.

Spätfrost in der Blüte

Frostnächte im Frühjahr vernichten den Austrieb. Der Ausfall zeigt sich erst Monate später in der Menge.

Schaden im Keller

Ein Tankdefekt oder ein Kühlausfall verdirbt fertigen Wein. Der Warenwert im Keller übersteigt oft den Wert der Technik.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Weingüter, Winzerbetriebe und Genossenschaftsmitglieder mit eigener Vermarktung — im Haupt- und Nebenerwerb. Auch für Betriebe mit Straußwirtschaft, Vinothek oder Weinerlebnis-Angeboten.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Rebfläche, Lage, Ertragswert und den eingeschlossenen Gefahren. Hagelversicherung wird in exponierten Lagen deutlich anders bewertet. Bei der Bemessung zählt der tatsächliche Ertragswert je Hektar — wer den Durchschnitt ansetzt, ist im guten Jahr unterversichert.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es im Weinbau im Schadenfall hängt

Ein Jahrgang entsteht einmal. Fällt er aus, ist der Verlust nicht nachholbar — und er trifft mehrere Ebenen zugleich: Ernte, Rebanlage, Liquidität und Lieferfähigkeit gegenüber dem Handel. Diese Punkte entscheiden, ob die Deckung trägt:

Die entscheidende Gefahr ist nicht eingeschlossen

Mehrgefahrendeckungen werden aus Bausteinen zusammengesetzt: Hagel ist fast immer dabei, Frost, Dürre und Starkregen nicht automatisch. Gerade Spätfrost in der Blüte ist der Schaden, der ganze Jahrgänge kostet. Welche Gefahren im Vertrag stehen, entscheidet über den Nutzen — nicht der Name der Police.

Die Rebanlage wird übersehen

Der Ertrag eines Jahres ist das eine, die Anlage selbst das andere. Wird eine Rebfläche zerstört, dauert es Jahre bis zum vollen Ertrag. Wer nur die Ernte versichert, bekommt den Ausfall eines Jahres ersetzt und trägt den Wiederaufbau über mehrere Jahre selbst.

Kellertechnik ist keine Betriebseinrichtung wie jede andere

Pressen, Kühlung, Temperatursteuerung und Füllanlage sind gegen Feuer, Wasser und Einbruch über die Inhaltsversicherung gedeckt — nicht aber gegen Bedienfehler, Kurzschluss und technischen Bruch. Fällt die Kühlung während der Gärung aus, ist der Schaden am Wein oft größer als der an der Technik.

Für das fertige Erzeugnis haftet der Betrieb

Sobald Wein den Hof verlässt, greift die Produkthaftung. Ein Fehler in der Abfüllung oder eine fehlerhafte Kennzeichnung kann einen Rückruf auslösen, und dessen Kosten übersteigen den Warenwert regelmäßig. Rückrufkosten sind ein eigener Baustein und im Grundschutz nicht enthalten.

Weinberg mit Rebzeilen
Nicht nur die Ernte eines Jahres steht auf dem Spiel: Eine zerstörte Rebanlage braucht Jahre bis zum vollen Ertrag.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wenn Gäste auf den Betrieb kommen

Vinothek, Weinprobe und Hoffest verschieben das Risiko eines Erzeugerbetriebs deutlich. Wo Gäste sind, gilt die Verkehrssicherungspflicht: Hofflächen, Treppen in den Keller, Beleuchtung, abgesperrte Arbeitsbereiche. Diese Haftung ist eine andere als die des reinen Weinbaus und muss als Tätigkeit gemeldet sein.

Beim Ausschank kommt ein Punkt hinzu, der regelmäßig unterschätzt wird: die Verantwortung gegenüber Gästen, die nach der Probe fahren. Eine klare Regelung zu Ausschankmengen, alkoholfreien Alternativen und Hinweisen ist kein Formalismus — sie ist im Streitfall der Nachweis, dass der Betrieb seiner Sorgfalt nachgekommen ist.

Wer zusätzlich Ferienwohnungen, Veranstaltungen oder einen Hofladen mit zugekaufter Ware betreibt, hat damit drei weitere, jeweils eigenständige Tätigkeiten. Wir nehmen sie einzeln auf, statt sie unter „Weingut" zu führen — genau dort entstehen sonst die Lücken.

Im Detail

Betriebsunterbrechung im Weinbau — warum ein Jahr zu kurz ist

In den meisten Branchen läuft der Betrieb nach der Wiederherstellung weiter wie vorher. Im Weinbau nicht. Wer eine Ernte verliert, verliert einen Jahrgang — und damit Lieferfähigkeit gegenüber Handel und Gastronomie über mehrere Jahre.

Das hat zwei Folgen für den Vertrag. Erstens muss die Haftzeit über zwölf Monate hinausgehen, weil der nächste Ertrag frühestens im Folgejahr entsteht und ein zerstörter Rebbestand Jahre bis zum vollen Ertrag braucht. Zweitens ist der Kundenverlust ein eigener Schaden: Ein Händler, der zwei Jahrgänge nicht beliefert wurde, kommt selten von allein zurück.

Hinzu kommt die Absicherung der Person. In Familienbetrieben hängen Kellerarbeit, Weinstil und Kundenbeziehung oft an einem Menschen. Fällt er aus, hilft keine Sachdeckung. Wir sprechen das an, weil es der Punkt ist, der in Weingütern am häufigsten offen bleibt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Nach dem ersten Totalausfall durch Wetter

Spätfrost in der Blüte oder Hagel kurz vor der Lese vernichten einen Jahrgang in Stunden. Wer das einmal erlebt hat, fragt danach nicht mehr, ob sich eine Mehrgefahrendeckung rechnet, sondern welche Gefahren tatsächlich eingeschlossen sind.

Das Weingut öffnet sich für Besucher

Vinothek, Weinprobe, Hoffest: Sobald Gäste auf den Betrieb kommen, entsteht eine Verkehrssicherungspflicht, die ein reiner Erzeugerbetrieb nicht hat — einschließlich Ausschank und der Frage, wer nach der Probe fährt.

Der Wein wird über den Hof hinaus verkauft

Mit Versand, Handel und Export kommt die Produkthaftung für das fertige Erzeugnis hinzu, einschließlich der Kosten eines Rückrufs. Das ist ein anderes Risiko als der Verlust der Ernte und braucht eine eigene Regelung.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Winzer & Weinbau — kurz erklärt

Welche Gefahren sollte ich einschließen?

Hagel ist der Klassiker, aber Spätfrost und Starkregen nehmen zu und sind in vielen Grunddeckungen nicht enthalten. Sinnvoll ist eine Mehrgefahrendeckung, die den Ertragsausfall unabhängig von der Ursache abbildet — sonst diskutiert man im Schadenfall über die Zuordnung.

Ist die Rebanlage selbst mitversichert?

Nur mit eigenem Baustein. Nach einem Totalschaden an Stöcken und Drahtrahmen dauert es Jahre bis zum vollen Ertrag — dieser Zeitraum ist der eigentliche Schaden. Die reine Ertragsdeckung eines Jahres bildet das nicht ab.

Was gilt für Weinverkauf und Verkostung?

Ausschank und Verkostung sind gastronomische Tätigkeiten mit eigener Haftung, Direktverkauf zusätzlich mit Produkthaftung für das Erzeugnis. Reine Landwirtschaftspolicen decken das nicht immer mit — bei Vinothek oder Straußwirtschaft prüfen wir es gesondert.

Betreuen Sie Weingüter auch außerhalb der Region?

Ja. Wir sitzen in Köln und beraten im Rheinland persönlich; für Betriebe an Mosel, Ahr, Nahe und darüber hinaus läuft die Betreuung digital, an der Qualität der Risikoaufnahme ändert das nichts.

Sind Spätfrostschäden überhaupt versicherbar?

Ja, aber nicht automatisch. Frost ist ein eigener Baustein in der Mehrgefahrendeckung und in vielen Grundvarianten nicht enthalten. Weil gerade Spätfrost in der Blüte ganze Jahrgänge kostet, ist er für viele Lagen der wichtigere Einschluss als Hagel. Entscheidend sind zusätzlich Schadensschwelle und Selbstbehalt.

Ist der Weinvorrat im Keller mitversichert?

Über die Inhaltsversicherung gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm — aber nur zum richtigen Wert. Fertig ausgebauter Wein ist ein Vielfaches des Traubenwerts wert, weil Arbeit, Ausbau und Lagerzeit darin stecken. Wird nur der Rohwert angesetzt, entsteht eine Unterversicherung, die im Schadenfall anteilig kürzt.

Was passiert, wenn die Kühlung während der Gärung ausfällt?

Der Schaden am Wein ist dann meist größer als der an der Technik. Die Inhaltsversicherung deckt technischen Bruch und Bedienfehler nicht — dafür braucht es eine Maschinen- oder Elektronikversicherung, und für den verdorbenen Wein zusätzlich eine Waren- beziehungsweise Verderbdeckung. Beides gehört zusammen betrachtet.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ein Jahrgang entsteht einmal im Jahr.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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