Branchenlösung · Bau & Rohbau

Versicherung für Bauunternehmen.

Auf der Baustelle treffen schwere Technik, wechselnde Einsatzorte und fremdes Eigentum aufeinander. Ein angebohrtes Leitungsnetz, ein Kranschaden, ein Nachbargebäude mit Rissen — jeder dieser Fälle hat eine eigene Deckung, und keine davon ist Standard.

Bauunternehmen – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Leitung angebohrt

Beim Erdaushub wird ein Versorgungskabel getroffen. Neben der Reparatur stehen die Ausfallkosten des Netzbetreibers im Raum.

Schäden am Nachbargebäude

Erschütterungen durch Rammarbeiten führen zu Rissen. Diese Ansprüche laufen über die Betriebshaftpflicht — aber nur mit passender Klausel.

Bauleistung zerstört vor der Abnahme

Sturm oder Vandalismus beschädigen das unfertige Werk. Bis zur Abnahme trägt das Risiko der Unternehmer — dafür ist die Bauleistungsversicherung da.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Hoch- und Tiefbauunternehmen, Rohbau, Erdbau, Abbruch und Gerüstbau — vom Fünf-Mann-Betrieb bis zum mittelständischen Bauunternehmen mit eigenem Maschinenpark.

Was kostet sie?

Die Prämie bemisst sich nach Lohnsumme oder Bausumme, Gewerk und Maschinenwert. Bei Bauunternehmen ist die richtige Bemessungsgrundlage der größte Hebel: Wer zu niedrig meldet, riskiert anteilige Kürzung im Schadenfall.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran die Deckung am Bau im Schadenfall scheitert

Bauunternehmen haben fast immer eine Betriebshaftpflicht. Trotzdem enden Schadenfälle regelmäßig mit einer Kürzung. Das liegt selten am Versicherer und fast immer an einem dieser Punkte:

Tätigkeitsschäden sind nicht eingeschlossen

Der Grundschutz deckt Schäden an fremdem Eigentum — aber nicht an der Sache, an der Sie gerade arbeiten. Für ein Gewerk, das ausschließlich an fremden Bauwerken tätig ist, ist das der wichtigste Einschluss überhaupt. In Standardverträgen fehlt er häufiger, als man denkt.

Das eigene unfertige Werk ist nicht versichert

Die Haftpflicht zahlt Schäden bei Dritten. Wenn Sturm, Frost oder Starkregen Ihr noch nicht abgenommenes Gewerk treffen, ist das kein Haftpflichtfall — dafür gibt es die Bauleistungsversicherung. Wer nur eines von beidem hat, hat für den anderen Fall keine Deckung.

Nachbarschaftsschäden folgen eigenen Regeln

Risse und Setzungen an angrenzender Bebauung werden häufig über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend gemacht — verschuldensunabhängig. Ohne ausdrücklichen Einschluss greift die Haftpflicht hier nicht, weil sie Verschulden voraussetzt. Bei Arbeiten in dichter Bebauung ist das der teuerste blinde Fleck.

Der Subunternehmer ist nicht mitversichert

Gegenüber Ihrem Auftraggeber schulden Sie das Werk, unabhängig davon, wer es ausgeführt hat. Ob die Tätigkeit des Subunternehmers in Ihrer Police mitversichert ist, ist Verhandlungssache. Lassen Sie sich zusätzlich dessen Versicherungsnachweis vorlegen, bevor er auf die Baustelle geht — sonst bleibt Ihre Deckung die einzige, die greift.

Auflagen bei Heißarbeiten wurden nicht eingehalten

Schweißen, Trennschleifen und Flämmen sind an Bedingungen gebunden: Brandwache nach Arbeitsende, Löschmittel vor Ort, brennbare Stoffe entfernen. Das sind Obliegenheiten, keine Empfehlungen. Werden sie verletzt, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit — bei einem Brandschaden am Bau ist das der Unterschied zwischen Existenz und Insolvenz.

Baustelle eines Bauunternehmens
Die Haftpflicht deckt Schäden bei Dritten, die Bauleistungsversicherung das eigene unfertige Werk. Wer nur eines hat, hat für den anderen Fall keine Deckung.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Bauleistung, Haftpflicht, Bauherrenhaftpflicht — wer versichert was

Am Bau laufen drei Verträge nebeneinander, die regelmäßig verwechselt werden. Sie decken unterschiedliche Schäden, und keiner ersetzt den anderen.

  • Betriebshaftpflicht — Schäden, die Sie anderen zufügen: Personen, fremdes Eigentum, Nachbarbebauung.
  • Bauleistungsversicherung — Schäden am eigenen, noch nicht abgenommenen Gewerk durch Wetter, Vandalismus oder Diebstahl fest eingebauter Teile.
  • Bauherrenhaftpflicht — die Haftung des Bauherrn für die Baustelle, etwa wenn ein Passant stürzt. Sie schützt nicht Sie, sondern Ihren Auftraggeber.

Praktisch wichtig ist die Abnahme: Sie ist der Zeitpunkt, an dem die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht und die Bauleistungsversicherung endet. Verzögert sich die Abnahme, verlängert sich Ihr Risiko — das gehört in den Vertrag und nicht ins Vertrauen.

Im Detail

Wenn der Betrieb stillsteht

Nach einem Brand in Halle oder Bauhof ist der Sachschaden der sichtbare Teil. Teurer wird meist, was danach kommt: laufende Löhne, Leasingraten und Vertragsstrafen, während keine Leistung abgerechnet werden kann.

Entscheidend ist die Haftzeit — der Zeitraum, für den der Versicherer den entgangenen Ertrag ersetzt. Am Bau ist sie regelmäßig zu knapp bemessen, weil nicht nur wiederaufgebaut, sondern auch neu disponiert werden muss: Baugenehmigungen, Lieferzeiten für Spezialgerät und volle Auftragsbücher der Ersatzunternehmen verlängern den Stillstand über das hinaus, was ein Standardvertrag unterstellt.

Der zweite Punkt ist das Personal. Eine eingespielte Kolonne ist am Arbeitsmarkt nicht kurzfristig zu ersetzen. Wer nach einem Stillstand Fachkräfte verliert, trägt den Schaden weit über die Wiederaufbauzeit hinaus — das ist das Argument für eine längere Haftzeit, nicht der Beitrag.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Betrieb wächst über die eigene Kolonne hinaus

Mit dem ersten Subunternehmer ändert sich die Haftung: Gegenüber Ihrem Auftraggeber schulden Sie weiterhin das gesamte Werk. Ob dessen Arbeiten in Ihrer Police mitversichert sind, steht nicht automatisch drin.

Gearbeitet wird an bewohnter Nachbarbebauung

Sobald neben oder unter bestehender Bebauung gebaut wird, kommen Risse, Setzungen und Erschütterungen ins Spiel. Diese Ansprüche folgen eigenen Regeln und sind im Grundschutz häufig nur begrenzt abgedeckt.

Ein Bauvorhaben geht über den Winter

Frost, Nässe und Sturm treffen ein nicht abgenommenes Gewerk. Die Haftpflicht deckt das nicht — sie zahlt Schäden bei Dritten, nicht am eigenen unfertigen Werk. Dafür braucht es die Bauleistungsversicherung.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Bauunternehmen — kurz erklärt

Was sind Leitungs- und Senkungsschäden?

Leitungsschäden entstehen an Kabeln und Rohren im Erdreich, Senkungsschäden an Nachbargebäuden durch Erdbewegung oder Erschütterung. Beide sind in der Standard-Betriebshaftpflicht typischerweise ausgeschlossen und müssen eingeschlossen werden — für Tiefbau sind sie das wichtigste Thema überhaupt.

Wer trägt das Risiko vor der Abnahme?

Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Gefahr für das Werk. Wird es durch Sturm, Hochwasser oder Vandalismus beschädigt, muss er es auf eigene Kosten wiederherstellen. Die Bauleistungsversicherung deckt genau diese Phase.

Sind Subunternehmer mitversichert?

Nicht automatisch. Sie haften gegenüber dem Auftraggeber weiter, auch wenn der Sub den Fehler macht. Deshalb gehören Deckungsnachweise der Subunternehmer vor die Beauftragung — und die Mitversicherung in Ihren Vertrag.

Was kostet die Absicherung eines Bauunternehmens?

Das hängt an Lohn- oder Bausumme, Gewerk und Maschinenpark. Ein Betrieb mit Erdarbeiten wird anders bewertet als reiner Innenausbau. Wir rechnen an Ihren echten Zahlen und melden die Bemessungsgrundlage sauber, damit im Schadenfall nicht gekürzt wird.

Wer zahlt Risse am Nachbarhaus?

Häufig nicht die normale Betriebshaftpflicht. Solche Ansprüche laufen oft über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, der ohne Verschulden greift — während die Haftpflicht Verschulden voraussetzt. Bei Arbeiten in dichter Bebauung gehört dieser Einschluss deshalb ausdrücklich in den Vertrag, zusammen mit einer Beweissicherung vor Baubeginn.

Sind Baumaschinen und Geräte auf der Baustelle versichert?

Nicht über die Haftpflicht und meist nicht über die Inhaltsversicherung, die auf die Betriebsstätte abstellt. Für Maschinen gibt es die Maschinen- beziehungsweise Baugeräteversicherung als Allgefahrendeckung. Zu klären ist dabei ausdrücklich der Diebstahl von der unbewachten Baustelle — viele Verträge verlangen dafür bestimmte Sicherungen.

Was gilt, wenn sich die Abnahme verzögert?

Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht und die Bauleistungsversicherung endet. Verzögert sie sich, bleibt Ihr Risiko länger bestehen als kalkuliert. Deshalb sollte die Versicherungsdauer nicht auf einen Kalendertermin, sondern auf die tatsächliche Abnahme abstellen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Drei Klauseln entscheiden über alles.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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