
Onlineshop Versicherung
Versicherung für einen Onlineshop
vom Versicherungsmakler
Unsere Versicherungslösung für die gesamte Branche
mit bestem Preis/Leistungsverhältnis
Unabhängige Beratung oder direkter Vergleich & Online-Abschluss
Unsere Spezialversicherung für einen Onlineshop - Die Highlights:
- Cyberversicherung - Cyberangriffe, Reputationsschäden, Datenklau, u.v.m.
- Einzelhandel bis 50% Umsatzanteil mitversichert
- Konventionelle Produkthaftung
- Erweiterte Produkthaftung (bei Weiterverarbeitung Ihrer Produkte)
- Eigenschaft als „Quasi-Hersteller“
- Importe aus dem Nicht-EU-Ausland
- Mietsachschäden in gewerblich gemieteten Räumen
- Update-Garantie: Profitieren Sie kostenlos von Leistungsverbesserungen
Vergleich: Onlineshop Versicherung
Unsere Versicherung für Onlineshops ist so individuell wie Sie selbst und ihr Betrieb. Wir haben vom einfachen Grundschutz bis zum Rundum-sorglos-Paket für nahezu jede Anforderung eine passgenaue Versicherung im Angebot.
Wählen Sie die passende Deckung: einfach, flexibel und mit nur wenigen Klicks zusammengestellt und abgeschlossen.
Sollten Sie sich lieber individuell und unabhängig beraten lassen wollen, können Sie uns auch gerne kontaktieren - Als Versicherungsmakler sind wir persönlich für unsere Kunden da.
Schadenbeispiele für einen Onlineshop
- Betriebshaftpflicht: Ein Kunde setzt sich mit der bei Ihnen gekauften Jeans auf ein teures Ledersofa. Die Knöpfe der Hose sind unerwartet scharfkantig. Das Leder ist zerkratzt, zerschnitten und die schöne Couch dahin.
- Inhaltsversicherung: Nach einem Rohrbruch steht das Lager unter Wasser. Viele Waren sind zerstört und unverkäuflich. Ein normaler Verkauf ist vorerst nicht möglich. Der Erwerb neuer Produkte sowie die Entsorgung der unbrauchbaren Ware geht ins Geld.
- Cyberversicherung: Ihr Online-Shop ist plötzlich offline. Sie wurden Opfer eines Cyber-Angriffs. Die Kundendaten sind weg, Ihre Reputation leidet und der Umsatz weg.
- Inkludierte Privathaftpflichtversicherung: Im privaten Umfeld erleiden Sie einen Sachschaden. Der "Übeltäter" kann für den Schaden nicht aufkommen und hat keine private Haftpflichtversicherung.