
Private Pflegeversicherung
Unabhängige Beratung zur Pflegezusatzversicherung
bzw. Pflegetagegeldversicherung
Für ein würdevolles Leben im Alter
Pflegeversicherung wird noch wichtiger!
Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, daher werden immer mehr Menschen in Zukunft auf eine Pflege im Alter angewiesen sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist im Jahr 2019 auf 4,13 Millionen Personen gestiegen, das geht aus der aktuellen „Pflegestatistik 2019“ vom Statistischen Bundesamt hervor. Über 80% der Pflegebedürftigen waren mindestens 65 Jahre alt.
Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.
Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.
Jeder Bürger ist pflegepflichtversichert, wenn er bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einem deutschen privaten Krankenversicherer (PKV) versichert ist und dort über die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung verfügt.
Die Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung abzusichern, die die Pflegepflichtversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Versicherungsfähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflegepflichtversicherung verfügt.
Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend. Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung. Eine Pflege-Zusatzversicherung verringert den Eigenanteil, bzw. schließt die Finanzierungslücke.
Die Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung abzusichern, die die Pflegepflichtversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Versicherungsfähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflegepflichtversicherung verfügt.
Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend. Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung. Eine Pflege-Zusatzversicherung verringert den Eigenanteil, bzw. schließt die Finanzierungslücke.
Die Leistungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes reichen nicht aus:
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Darin wird der Pflegebegriff völlig neu definiert.
Aus drei Pflegestufen sind seit 2017 fünf Pflegegrade geworden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann.
Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflegeleistungen bieten nur eine Teilkostenlösung. Ein großer Teil der tatsächlichen Pflegekosten muss der Pflegebedürftige nach wie vor selbst aufbringen. Um die Finanzierungslücke bestmöglich zu schließen, kann eine Pflege-Zusatzversicherung eine passgenaue Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung.
Aus drei Pflegestufen sind seit 2017 fünf Pflegegrade geworden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann.
Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflegeleistungen bieten nur eine Teilkostenlösung. Ein großer Teil der tatsächlichen Pflegekosten muss der Pflegebedürftige nach wie vor selbst aufbringen. Um die Finanzierungslücke bestmöglich zu schließen, kann eine Pflege-Zusatzversicherung eine passgenaue Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung.
Kinder sollten nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen:
Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflegekosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen. Die Anspruchsgrundlage gegen erwachsene Kinder ergibt aus den §§ 1601 ff. BGB, hinsichtlich der Einstandspflicht der Kinder, insbesondere § 1601 BGB und § 1602 BGB.
Mit der privaten Pflege-Zusatzversicherung können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.
Im Pflegefall sollte eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein: Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Alleine die Unterbringung im Pflegeheim kostet Monat für Monat über 3.000 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von etwa 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.
Fazit
- Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man einmal in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft
- Als Pflegebedürftiger benötigt man Unterstützung, um das alltägliche Leben zu meistern
- Pflege bedeutet, dass man im Haushalt, im Garten und beim Einkaufen unterstützt werden muss
- Wahrscheinlich bleibt man geistig fit und auch relativ mobil, trotzdem ist man auf fremde Hilfe angewiesen
- Zudem möchte man seine persönlichen Bedürfnisse und Wünsche weiter erfüllen
- Die private Pflegeversicherung schließt die Finanzierungslücke zwischen Pflegekosten und der Zahlung aus der gesetzl. Pflegepflichtversicherung
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