
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Unabhängige Beratung und Vergleich
beim Versicherungsmakler für ihr Gewerbe
Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!
Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
- Schützt Bauherren vor Ansprüchen Dritter, die auf der Baustelle zu Schaden kommen
- Abgesichert sind Personenschäden, Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden an Dritten
- Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten (Auswahlpflicht, Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, Eingreifpflicht) verletzt
Allgemeine Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind keine Schäden durch Feuer abgedeckt. Ebenso ist weder der Bauherr selbst noch sein Ehepartner versichert (hier besteht die Möglichkeit zur Versicherung über die Bauberufsgenossenschaft (ca. 450€/Monat)).
Schadenbeispiele für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung:
- Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatzanspruch.
- "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für die Schadensersatzansprüche.
Vergleichen Sie bei uns selbst!
Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.
Wir vergleichen für Sie individuell.
Bauleistungsversicherung
Bauwesenversicherung
Bauversicherung
Bauleistungsversicherung in Kürze
- Mit einer Bauleistungsversicherung wird der Hausbau gegen unvorhersehbare Schäden aufgrund von Unwetter, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehlern abgesichert.
- Diebstahl fest verbauter Materialien kann extra mitversichert werden.
- Die Versicherung ist weniger wichtig als die Bauherrenhaftpflicht, aber eine gute Ergänzung zum Schutz des Bauvorhabens.
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion werden über eine Feuerrohbauversicherung abgesichert. Diese können wir meist kostenlos über eine Wohngebäudeversicherung für Sie eindecken.
Allgemeine Informationen zur Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung oder auch Bauversicherung und Bauwesenversicherung genannt schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden, wie Unwetter, Vandalismus, Diebstahl (sofern extra abgeschlossen) und Konstruktions- oder Materialfehler. Die Versicherung stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zur Bauherrenhaftpflichtversicherung und zur Feuerrohbauversicherung da.
Nicht versichert sind dabei Witterungsschäden (bspw. durch Frost), der Diebstahl von herumliegenden Gegenständen oder Baustoffen, die Insolvenz des Bauunternehmens, ein Brand, Blitzschlag oder eine Explosion (hier hilft die Feuerrohbauversicherung).
Für den Abschluss dieser Versicherung ist es wichtig auf die Leistungen zu achten. Ebenso empfehlen wir die Bausumme zunächst großzügig zu schätzen. Am Ende wird die Versicherung so oder so über die tatsächliche Bausumme abgerechnet und sie erhalten eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück.
Ebenso empfehlen wir bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da Sie diese dann während der Bauphase kostenfrei mit einer Feuerrohbauversicherung schützt.
Wichtig zu beachten: Bei einer Erhöhung der Bausumme muss dies um gehend gemeldet werden. Ebenso muss einer Verlängerung der Versicherung rechtzeitig beantragt werden, wenn das Bauvorhaben länger dauert. In der Regel ist die Bauleistungsversicherung auf 2-3 Jahre ausgelegt.