
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung / Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind die meisten von Ihnen darauf angewiesen, dass Sie mit Ihrer Arbeit regelmäßig Geld verdienen, um die Ausgaben für Ihren Lebensunterhalt auf Dauer bestreiten zu können. Deshalb wird es eng für Sie und Ihre Familie, wenn etwa ein kaputter Rücken oder eine psychische Erkrankung die Arbeit unmöglich machen.
Fällt das Einkommen weg, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar zumindest Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch die Rentenleistung dürfte bei weitem nicht reichen, um sich das Leben von früher leisten zu können. 2016 lagen die Erwerbsminderungsrenten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchschnittlich bei nicht einmal 700 Euro im Monat. Bei Renten in dieser Höhe bleibt dann häufig je nach Gesamteinkommen und Familienverhältnissen nur die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Umso wichtiger ist es, sich für diesen Ernstfall vorzubereiten. Erste Wahl sollte dafür die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein, um den Verlust des Einkommens finanziell auszugleichen.
Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist 2001 an die Stelle der gesetzlichen Renten wegen Berufsunfähigkeit getreten. Für viele Versicherte hat sich seit dieser Gesetzesänderung der staatliche Schutz für den Fall der Invalidität erheblich verschlechtert. Denn die Rentenversicherung zahlt bei Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erst, wenn sie in keiner Form mehr arbeiten können. Selbst wenn etwa ein 45-jähriger Automechaniker seinen Beruf körperlich nicht mehr ausüben, aber noch als Pförtner tätig sein könnte, bekommt er noch kein Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – unabhängig davon, ob er überhaupt eine Chance auf eine Anstellung als Pförtner hat.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Versicherte wie der Mechaniker nur, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es für Versicherte, die zwar mehr als drei Stunden, aber keine sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Aus den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass es vor allem psychische Erkrankungen sind, die Berufstätige in diese Situation zwingen. Vor allem für Berufseinsteiger erschwert eine weitere Regelung die Situation: Sie haben häufig nicht einmal Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ist in der Regel, dass der Versicherte in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich für diesen finanziellen Ernstfall wappnen. Bei vielen Tarifen hat sie auch den Vorteil, dass anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente entscheidend ist, ob die Arbeit im eigenen Beruf (und nicht in irgendeinem) noch möglich ist. Stellt sich heraus, dass der Versicherte nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in einem entsprechenden Beruf tätig sein kann, kann er von seinem Versicherer die vereinbarte Rente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er etwa aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen oder einer psychischen Erkrankung seine Berufstätigkeit aufgeben muss.
Fällt das Einkommen weg, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar zumindest Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch die Rentenleistung dürfte bei weitem nicht reichen, um sich das Leben von früher leisten zu können. 2016 lagen die Erwerbsminderungsrenten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchschnittlich bei nicht einmal 700 Euro im Monat. Bei Renten in dieser Höhe bleibt dann häufig je nach Gesamteinkommen und Familienverhältnissen nur die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Umso wichtiger ist es, sich für diesen Ernstfall vorzubereiten. Erste Wahl sollte dafür die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein, um den Verlust des Einkommens finanziell auszugleichen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist 2001 an die Stelle der gesetzlichen Renten wegen Berufsunfähigkeit getreten. Für viele Versicherte hat sich seit dieser Gesetzesänderung der staatliche Schutz für den Fall der Invalidität erheblich verschlechtert. Denn die Rentenversicherung zahlt bei Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erst, wenn sie in keiner Form mehr arbeiten können. Selbst wenn etwa ein 45-jähriger Automechaniker seinen Beruf körperlich nicht mehr ausüben, aber noch als Pförtner tätig sein könnte, bekommt er noch kein Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – unabhängig davon, ob er überhaupt eine Chance auf eine Anstellung als Pförtner hat.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Versicherte wie der Mechaniker nur, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es für Versicherte, die zwar mehr als drei Stunden, aber keine sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Aus den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass es vor allem psychische Erkrankungen sind, die Berufstätige in diese Situation zwingen. Vor allem für Berufseinsteiger erschwert eine weitere Regelung die Situation: Sie haben häufig nicht einmal Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ist in der Regel, dass der Versicherte in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat.
Die private Berufunfähigkeitsversicherung
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich für diesen finanziellen Ernstfall wappnen. Bei vielen Tarifen hat sie auch den Vorteil, dass anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente entscheidend ist, ob die Arbeit im eigenen Beruf (und nicht in irgendeinem) noch möglich ist. Stellt sich heraus, dass der Versicherte nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in einem entsprechenden Beruf tätig sein kann, kann er von seinem Versicherer die vereinbarte Rente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er etwa aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen oder einer psychischen Erkrankung seine Berufstätigkeit aufgeben muss.