Privat & Vorsorge · Gesundheit

Krankenzusatz- & Zahnzusatzversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Notwendige, nicht das Bestmögliche. Beim Zahnersatz übernimmt sie einen Festzuschuss, der regelmäßig unter der Hälfte der Rechnung liegt. Zusatzversicherungen schließen die Differenz — ohne dass Sie die gesetzliche Versicherung verlassen müssen.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Implantat statt Brücke

Die Rechnung liegt im vierstelligen Bereich, der Festzuschuss deckt einen Bruchteil. Ein guter Zahntarif übernimmt 80 bis 90 Prozent des Gesamtbetrags.

Stationärer Aufenthalt

Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt sind keine Kassenleistung. Der stationäre Zusatztarif deckt beides.

Brille, Heilpraktiker, Vorsorge

Leistungen, die die Kasse gestrichen oder gedeckelt hat. Der ambulante Zusatz fängt sie auf — meist über ein jährliches Budget.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für gesetzlich Versicherte, die Leistungen auf privatem Niveau wollen, ohne in die PKV zu wechseln. Für Selbstständige ist zusätzlich das Krankentagegeld relevant — sie haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Was kostet sie?

Zahntarife beginnen im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat und steigen mit dem Eintrittsalter deutlich. Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger und umgeht die Zahnstaffel der ersten Jahre.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei Zusatzversicherungen im Leistungsfall hängt

Zusatzversicherungen sind einfach gebaut und scheitern trotzdem regelmäßig — fast immer an denselben vier Punkten:

Der Behandlungsfall ist schon eingetreten

Versichert ist, was nach Vertragsbeginn eintritt. Liegt ein Heil- und Kostenplan vor oder ist eine Behandlung angeraten, ist genau diese nicht mehr versicherbar. Deshalb ist der Abschluss nur im Voraus sinnvoll — beim Zahnarzttermin ist es zu spät.

Zahnstaffel in den ersten Jahren

Fast alle Zahntarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren auf feste Höchstbeträge, die schrittweise steigen. Eine aufwendige Versorgung im zweiten Jahr wird deshalb nur anteilig erstattet, auch wenn der Tarif hohe Prozentsätze verspricht. Diese Staffel ist die wichtigste Zahl im Vergleich.

Der Prozentsatz bezieht sich nicht auf die Rechnung

„90 Prozent" heißt selten 90 Prozent Ihrer Rechnung. Meist wird auf den Gesamtbetrag inklusive der Kassenleistung gerechnet — oder nur auf Regelversorgung. Entscheidend ist, worauf sich der Satz bezieht und ob die Erstattung auf die Höhe der Kassenleistung begrenzt wird.

Gesundheitsfragen und Vorbehandlungen

Fehlende Zähne, laufende Behandlungen und angeratene Maßnahmen führen zu Ausschlüssen oder Ablehnung. Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt auch hier: Verschwiegenes führt zu Rücktritt oder Anfechtung, und zwar dann, wenn die Rechnung da ist.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Welche Bausteine sich wirklich rechnen

Nicht jede Zusatzversicherung lohnt. Wir sortieren nach dem Verhältnis von Beitrag zu realistischem Bedarf und raten ab, wo es nicht passt.

  • Zahnzusatz — meist der stärkste Baustein, weil die Kassenleistung bei Zahnersatz gering ist und einzelne Behandlungen vierstellig werden.
  • Stationär — Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer. Sinnvoll für alle, denen die Wahl der Klinik und des Behandlers wichtig ist.
  • Ambulant — Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorge. Rechnet sich selten rechnerisch, oft aber im empfundenen Nutzen; wir sagen das offen.
  • Krankentagegeld — für Selbstständige der wichtigste Baustein überhaupt, weil es keine Entgeltfortzahlung gibt.

Für Kinder gilt: früh abschließen. Kieferorthopädie ist der teuerste Einzelposten, und sobald eine Behandlung angeraten ist, ist sie nicht mehr versicherbar.

Geld und Steuern

Warum der Zeitpunkt über den Beitrag entscheidet

Wie bei jeder Gesundheitsabsicherung richten sich Beitrag und Annahme nach Eintrittsalter und Befundlage. Beide entwickeln sich mit der Zeit gegen Sie, und zwar unumkehrbar.

Der Beitrag wird beim Abschluss kalkuliert und bleibt in der Systematik erhalten — wer zehn Jahre wartet, zahlt dauerhaft mehr, nicht nur zehn Jahre lang. Wichtiger noch ist die Annahme: Jede dokumentierte Behandlung, jeder fehlende Zahn und jede angeratene Maßnahme engen die Auswahl ein.

Praktisch heißt das: Der beste Zeitpunkt ist der, an dem nichts ansteht. Wer bereits einen Befund hat, sollte den Weg über eine anonyme Voranfrage gehen — dann landet eine Ablehnung nicht in der zentralen Hinweisdatei der Versicherungswirtschaft und erschwert spätere Anträge nicht.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Zahnarzt legt einen Heil- und Kostenplan vor

Spätestens beim ersten vierstelligen Eigenanteil stellt sich die Frage. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Zusatzversicherung für genau diese Behandlung allerdings nicht mehr zu bekommen.

Nachwuchs kommt

Für Kinder sind Zahnzusatztarife günstig und die Annahme unproblematisch, solange noch keine Befunde dokumentiert sind. Kieferorthopädie ist der teuerste Einzelposten.

Die gesetzliche Leistung reicht nicht mehr

Sehhilfen, Heilpraktiker, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer: Was früher selbstverständlich war, ist heute Eigenleistung. Die Lücke wächst schneller als der Beitrag.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Kranken- & Zahnzusatz — kurz erklärt

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung wirklich?

Bei Zahnersatz fast immer. Der Festzuschuss der Kasse deckt bei Implantaten oder hochwertigem Ersatz typischerweise weniger als die Hälfte. Entscheidend ist der Abschlusszeitpunkt: Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen sind, sind nicht mehr versicherbar.

Was ist die Zahnstaffel?

Eine Begrenzung der Leistung in den ersten Versicherungsjahren — etwa 1.000 € im ersten, 2.000 € in den ersten beiden Jahren. Sie verhindert, dass jemand kurz vor einer teuren Behandlung abschließt. Manche Tarife verzichten darauf, das ist ein echtes Unterscheidungsmerkmal.

Brauche ich als Selbstständiger Krankentagegeld?

Ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Einkommen von Ihrer Anwesenheit abhängt. Das gesetzliche Krankengeld setzt erst spät ein und ist gedeckelt — bei freiwillig Versicherten ohne Wahltarif gibt es unter Umständen gar keines. Der Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist die wichtigste Stellschraube.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

In der Regel ja, und sie sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Falsche Angaben führen zum Verlust des Schutzes — auch Jahre später. Bei Vorerkrankungen klären wir über eine anonyme Voranfrage, welcher Anbieter annimmt, bevor ein Antrag gestellt wird.

Kann ich nach einem Heil- und Kostenplan noch abschließen?

Für diese Behandlung nicht. Versichert ist, was nach Vertragsbeginn eintritt; eine bereits angeratene oder geplante Maßnahme ist ausgeschlossen. Ein Abschluss lohnt dann höchstens für die Zukunft — und die Gesundheitsfragen müssen den aktuellen Befund wahrheitsgemäß abbilden.

Lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?

Rechnerisch selten. Sehhilfen, Heilpraktiker und Vorsorge summieren sich bei den meisten nicht über den Beitrag hinaus. Sinnvoll ist sie, wenn diese Leistungen regelmäßig genutzt werden — sonst raten wir ab und setzen den Beitrag lieber im Zahn- oder Krankentagegeldbereich ein.

Ab wann lohnt sich der Abschluss für Kinder?

So früh wie möglich, idealerweise vor dem ersten kieferorthopädischen Befund. Kieferorthopädie ist der teuerste Einzelposten, und die gesetzliche Kasse zahlt nur bei stärker ausgeprägten Fehlstellungen. Sobald eine Behandlung angeraten ist, ist genau sie nicht mehr versicherbar — für Kinder ist der Zeitpunkt deshalb wichtiger als der Tarif.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Die Kasse zahlt das Notwendige — nicht das Beste.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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