Branchenlösung · Heilberufe

Versicherung für Ärzte und Praxen.

Ein Behandlungsfehler wird selten sofort bemerkt und oft erst Jahre später geltend gemacht. Dazwischen liegen Beweislast, Gutachten und ein Verfahren, das Praxis und Ruf gleichzeitig belastet. Die Berufshaftpflicht trägt beides — den Schaden und die Abwehr.

Ärzte & Praxen – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Behandlungsfehler mit Spätfolgen

Ein Diagnosefehler zeigt sich erst nach Jahren. Weil die Verjährung erst mit Kenntnis beginnt, kann der Anspruch lange nach der Behandlung kommen — entscheidend ist, dass der Vertrag diesen Zeitraum abdeckt.

Regress der Krankenkasse

Die Kasse fordert die Behandlungskosten des Folgeschadens zurück. Solche Regressforderungen übersteigen den ursprünglichen Schadenersatz regelmäßig.

Praxisausfall durch Krankheit

Fällt die behandelnde Person aus, steht die Praxis. Personal, Miete und Leasing laufen weiter — dafür greift die Praxisausfallversicherung, nicht die Berufshaftpflicht.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Gemeinschaftspraxen, MVZ und angestellte Ärzte mit Nebentätigkeit. Auch für Praxisgründungen — dort entscheidet der Deckungsnachweis oft über die Zulassung.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Fachrichtung, Eingriffsspektrum und Deckungssumme. Operative Fächer werden deutlich anders bewertet als konservative. Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern ob Ihr tatsächliches Leistungsspektrum im Vertrag steht.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran die Deckung im Ernstfall scheitert

Die Tätigkeit steht nicht im Katalog

Versichert ist das gemeldete Leistungsspektrum. Belegärztliche Tätigkeit, ästhetische Eingriffe, Reisemedizin, Naturheilverfahren, Gutachtertätigkeit und Notdienste werden gesondert bewertet. Wer sie ausübt, ohne sie zu melden, hat für genau diese Behandlung keinen Schutz — und das fällt erst auf, wenn der Vorwurf im Raum steht.

Die Nachhaftung ist zu kurz oder fehlt

Ansprüche verjähren erst mit Kenntnis des Schadens. Bei Geburts- und Spätfolgeschäden können zwischen Behandlung und Vorwurf zwei Jahrzehnte liegen. Endet der Vertrag mit Praxisabgabe oder Ruhestand, ohne dass eine ausreichende Nachmeldefrist vereinbart ist, läuft die Haftung weiter und die Deckung nicht mit.

Die Deckungssumme reicht bei Dauerschaden nicht

Ein einzelner Fall mit lebenslanger Pflege- und Verdienstausfallrente erreicht schnell Größenordnungen, an denen Standardsummen scheitern. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Summe je Fall oder je Versicherungsjahr maximiert ist — bei zwei Fällen im selben Jahr entscheidet genau das.

Der Regress wird mit dem Behandlungsfehler verwechselt

Die Berufshaftpflicht deckt Schadenersatz gegenüber Patienten. Rückforderungen der Kostenträger aus Arznei-, Heil- und Hilfsmittelregress oder Wirtschaftlichkeitsprüfung sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist der häufigste Irrtum überhaupt — und wirtschaftlich trifft der Regress mehr Praxen als der Behandlungsfehler. Dafür braucht es eine eigene Regressdeckung.

Angestellte Ärzte sind nicht eingeschlossen

Beschäftigen Sie Kolleginnen und Kollegen, muss deren Tätigkeit im Vertrag stehen. Sonst besteht für den größten Teil der Behandlungen in Ihrer Praxis keine Deckung, obwohl Sie als Praxisinhaber haften.

Behandlungsraum einer Arztpraxis
Die Haftung folgt der Behandlung — und bleibt bestehen, lange nachdem der Patient die Praxis verlassen hat.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Was eine Praxis über die Berufshaftpflicht hinaus braucht

Die Haftpflicht ist die Grundlage, aber sie ist nicht das Risiko, das Praxen am häufigsten in Schwierigkeiten bringt. Die drei Bausteine, die wir bei jeder inhabergeführten Praxis zusätzlich prüfen:

  • Praxisausfall. Fällt die behandelnde Person aus, bricht der Umsatz sofort weg, während Personal, Miete, Leasing und Abschreibung weiterlaufen. Wenige Wochen leeren die Liquidität. Entscheidend sind die Karenzzeit und ob auch Quarantäne und behördliche Schließung erfasst sind.
  • Cyber. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Nach einem Vorfall geht es nicht nur um die stillstehende Praxissoftware, sondern um Meldepflicht binnen 72 Stunden, Benachrichtigung der Betroffenen und Bußgeldrisiko. Die Nebenkosten übersteigen den IT-Schaden regelmäßig.
  • Berufsunfähigkeit. Für Ärzte entscheiden zwei Klauseln: die Infektionsklausel und der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ohne sie nützt die Absicherung wenig, wenn Sie zwar noch arbeiten, aber nicht mehr operieren dürfen. Praxis und Inhaber sind wirtschaftlich dieselbe Sache — deshalb sehen wir beide Seiten zusammen an.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Sie lassen sich nieder oder übernehmen eine Praxis

Bei der Niederlassung entscheidet der Deckungsnachweis häufig über die Zulassung — er wird vor der Eintragung verlangt. Bei einer Übernahme kommt hinzu, dass Ansprüche aus der Behandlungstätigkeit des Vorgängers Sie erreichen können und dass Regressverfahren erst Jahre nach der Verordnung geprüft werden. Beides gehört vor die Unterschrift unter den Kaufvertrag, nicht danach.

Sie stellen die erste MFA oder einen angestellten Arzt ein

Mit Personal entsteht Arbeitgeberhaftung, ein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge und arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial. Bei angestellten Ärzten kommt hinzu, dass deren Tätigkeit ausdrücklich in Ihrem Versicherungsschutz stehen muss — sonst besteht für den größten Teil der Behandlungen keine Deckung.

Sie erweitern Ihr Leistungsspektrum

Ästhetische Eingriffe, Reisemedizin, Naturheilverfahren, IGeL-Angebote, belegärztliche Tätigkeit oder Gutachten: Jede dieser Erweiterungen wird gesondert bewertet und muss im Tätigkeitskatalog stehen. Wer sie ohne Meldung anbietet, riskiert Leistungsfreiheit im Schadenfall — und zwar für genau die Behandlung, um die gestritten wird.

Sie führen ein neues Praxisverwaltungssystem ein oder digitalisieren

Patientendaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO. Mit der Umstellung auf digitale Karteien, Telematik-Anbindung oder Cloud-Terminvergabe wächst die Angriffsfläche — und mit ihr die Meldepflicht binnen 72 Stunden nach einem Vorfall. Der Zeitpunkt der Umstellung ist der richtige, um die Cyberdeckung zu prüfen.

Sie treten einer Gemeinschaftspraxis, BAG oder einem MVZ bei

In einer Berufsausübungsgemeinschaft haften die Partner gesamtschuldnerisch — ein Fehler des Kollegen kann bei Ihnen landen. Zu klären ist, ob die Gesellschaft selbst mitversichert ist und ob die Deckungssummen je Partner gelten oder für alle zusammen. Diese Unterscheidung steht selten dort, wo man sie sucht, entscheidet im Ernstfall aber über die Hälfte der Summe.

Sie geben die Praxis ab oder gehen in den Ruhestand

Der wichtigste Punkt im gesamten Vertrag: die Nachhaftung. Behandlungsfehlervorwürfe kommen oft Jahre nach der Behandlung, weil die Verjährung erst mit Kenntnis beginnt. Endet Ihr Vertrag mit der Praxisabgabe, ohne dass eine Nachmeldefrist vereinbart ist, stehen Sie ohne Deckung da, während die Haftung weiterläuft.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Ärzte & Praxen — kurz erklärt

Reicht die Haftpflicht über die Ärztekammer?

Nur selten. Kammern bieten teils Rahmenverträge, deren Deckungssummen und Tätigkeitsbeschreibungen aber auf den Regelfall zugeschnitten sind. Wer belegärztlich tätig ist, Gutachten erstellt oder ästhetische Eingriffe anbietet, braucht eine eigene Prüfung.

Was ist mit Ansprüchen nach der Praxisabgabe?

Ansprüche können Jahre nach der Behandlung kommen. Ohne vereinbarte Nachhaftung endet der Schutz mit dem Vertrag, während die Haftung weiterläuft. Bei Praxisabgabe oder Ruhestand ist das der wichtigste Punkt im gesamten Vertrag.

Deckt die Versicherung auch IGeL-Leistungen?

Nur wenn sie ausdrücklich im Tätigkeitskatalog stehen. Ästhetische Behandlungen, Reisemedizin oder Naturheilverfahren werden gesondert bewertet — wer sie ohne Meldung anbietet, riskiert Leistungsfreiheit.

Brauchen wir eine Cyberversicherung in der Praxis?

Patientendaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO. Ein Leck löst Meldepflichten binnen 72 Stunden aus und kann Ansprüche der Betroffenen nach sich ziehen. Für Praxen mit Praxisverwaltungssystem ist der Baustein kaum verzichtbar.

Wie lange kann ich nach einer Behandlung noch in Anspruch genommen werden?

Deutlich länger, als die meisten annehmen. Die Verjährung beginnt erst, wenn der Patient von Schaden und Verursacher Kenntnis erlangt; bei Spätfolgen können dazwischen Jahre bis Jahrzehnte liegen. Für Sie heißt das: Die vereinbarte Nachhaftung ist wichtiger als jede andere Zahl im Vertrag, sobald Sie die Praxis abgeben oder in den Ruhestand gehen.

Was passiert bei einem unbegründeten Behandlungsfehlervorwurf?

Genau das ist der häufigste Leistungsfall — nicht die Zahlung, sondern die Abwehr. Der Versicherer übernimmt Gutachter- und Anwaltskosten und führt das Verfahren, auch über mehrere Instanzen. Ohne diesen passiven Rechtsschutz tragen Sie die Kosten selbst, selbst wenn Sie am Ende recht bekommen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Behandeln, ohne zu haften.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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