Branchenlösung · Heilberufe

Regressversicherung für Ärzte.

Der Regress kommt nicht vom Patienten, sondern von der Kasse — und er trifft Sie für etwas, das medizinisch richtig war. Verordnen Sie über das Budget, ausserhalb der Zulassung oder ohne die formal geforderte Begründung, holt sich der Kostenträger das Geld zurück. Nicht als Schadenersatz, sondern als Rückforderung.

Regress für Ärzte – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wo der Regress entsteht

Die vier häufigsten Regressarten

Arzneimittelregress

Ein Präparat wird verordnet, obwohl ein Rabattvertrag oder eine Wirtschaftlichkeitsvorgabe etwas anderes verlangt. Die Kasse fordert die Kosten zurück — bei teuren Therapien schnell fünfstellig je Fall.

Off-Label-Verordnung

Die Verordnung ausserhalb der Zulassung ist medizinisch begründet, formal aber angreifbar. Ohne dokumentierte Begründung und Aufklärung wird zurückgefordert.

Heil- und Hilfsmittelregress

Physiotherapie, Logopädie oder Hilfsmittel über der Richtgröße. Die Prüfung erfolgt oft Jahre später über den gesamten Verordnungszeitraum.

Sprechstundenbedarf und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Auffälligkeiten im Verordnungsverhalten lösen eine Prüfung aus. Betroffen ist nicht ein Fall, sondern ein ganzes Quartal oder Jahr.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was eine Regressdeckung leistet

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Kassenzulassung, Gemeinschaftspraxen, MVZ und angestellte Ärzte mit eigener Verordnungsverantwortung. Besonders für verordnungsintensive Fachrichtungen — Onkologie, Neurologie, Rheumatologie, Orthopädie — und für Praxisübernehmer.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Fachrichtung, Verordnungsvolumen und der gewünschten Summe je Fall und Jahr. Verordnungsintensive Fächer zahlen mehr, weil dort ein einzelner Regress höher ausfällt. Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern ob die Deckung auch die Verfahrenskosten trägt — die fallen an, bevor über die Rückforderung entschieden ist.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es beim Regress hängt — und warum er anders funktioniert als Haftung

Der Regress ist kein Haftungsfall. Es geht nicht um einen geschädigten Patienten, sondern um Geld, das der Kostenträger zurückfordert — für Verordnungen, die medizinisch richtig waren. Deshalb greifen die Reflexe aus der Berufshaftpflicht hier nicht:

Die Berufshaftpflicht deckt ihn nicht

Sie ist auf Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden Dritter gebaut. Eine Rückforderung der Kasse ist keines davon — sie ist eine öffentlich-rechtliche Forderung gegen Sie als Vertragsarzt. Ohne eigene Deckung tragen Sie sie privat.

Maßstab ist der Fachgruppendurchschnitt, nicht der Einzelfall

Geprüft wird zunächst statistisch: Ihre Verordnungswerte gegen die Ihrer Fachgruppe. Eine besondere Patientenstruktur, ein Schwerpunkt mit teuren Präparaten oder viele Heimpatienten heben die Werte, ohne dass ein einziger Fall falsch wäre. Die Rechtfertigung dieser Abweichung — die Praxisbesonderheit — müssen Sie vorbringen und belegen.

Die Fristen sind kurz, der Zeitraum ist lang

Geprüft werden Quartale, die Jahre zurückliegen; auf die Prüfanzeige zu reagieren haben Sie dagegen nur wenige Wochen. Wer diese Frist versäumt, verliert Einwendungen dauerhaft — unabhängig davon, wie gut die Begründung gewesen wäre.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Verordnung

Die Deckung muss bestanden haben, als verordnet wurde, nicht als der Bescheid kam. Wer erst nach der ersten Prüfanzeige abschließt, ist für diesen Vorgang nicht versichert. Das ist der Grund, warum diese Deckung nur im Voraus sinnvoll ist.

Ärztin bei der Arbeit in der Praxis
Der Regress trifft Sie für Verordnungen, die medizinisch richtig waren — die Berufshaftpflicht greift dafür nicht.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was die Deckung übernimmt — und was Sie selbst tun müssen

Der wirtschaftlich größte Teil ist nicht immer die Rückforderung selbst, sondern das Verfahren: sozialrechtlich spezialisierte Anwälte, Aufbereitung der Verordnungsdaten, Begründung der Praxisbesonderheiten, gegebenenfalls mehrere Instanzen bis zum Sozialgericht. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob der Regress am Ende Bestand hat.

  • Regressforderung — die Rückforderung des Kostenträgers im Rahmen der vereinbarten Summe.
  • Verfahrenskosten — anwaltliche Vertretung im Prüfverfahren und vor den Sozialgerichten.
  • Abwehr unbegründeter Forderungen — der praktisch häufigste Fall, denn ein erheblicher Teil der Prüfungen endet nach Begründung ohne oder mit reduzierter Forderung.

Was die Deckung nicht ersetzt, ist Ihre Mitwirkung. Verordnungsdaten sollten laufend nachvollziehbar dokumentiert sein, Praxisbesonderheiten schriftlich festgehalten und Richtgrößen im Blick behalten werden. Vorsatz und bewusst wahrheitswidrige Abrechnung sind ausgeschlossen — das ist keine Grauzone, sondern die klare Grenze jeder Police.

Aus der Praxis

Was neben dem Regress noch auf die Praxis zukommt

Der Arzneimittel- und Heilmittelregress ist der bekannteste Fall, aber nicht der einzige, in dem eine Praxis Geld zurückzahlen soll, ohne einen Behandlungsfehler gemacht zu haben.

  • Sachlich-rechnerische Richtigstellung — die Kassenärztliche Vereinigung korrigiert die Abrechnung selbst, etwa bei falsch angesetzten Ziffern oder fehlender Genehmigung für eine Leistung.
  • Plausibilitätsprüfung — geprüft werden Zeitprofile: ob die abgerechneten Leistungen in der verfügbaren Arbeitszeit überhaupt zu erbringen waren.
  • Sprechstundenbedarf — Rückforderungen für Material, das über den Sprechstundenbedarf bezogen, aber nicht dafür verwendet wurde.

Diese Verfahren laufen nach eigenen Regeln und sind nicht automatisch mitversichert. Beim Vergleich lohnt deshalb der Blick darauf, welche Verfahrensarten die Police ausdrücklich nennt — eine Deckung, die nur den Arzneimittelregress kennt, lässt die häufigeren Richtigstellungen offen. Wir prüfen diesen Punkt, bevor wir eine Police vorschlagen.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die erste Prüfanzeige liegt im Briefkasten

Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt ohne Vorwarnung und bezieht sich auf Quartale, die Jahre zurückliegen. Ab diesem Moment laufen Fristen — und die Deckung muss zum Zeitpunkt der Verordnung bestanden haben, nicht erst jetzt.

Die Praxis verordnet überdurchschnittlich

Ein Schwerpunkt mit teuren Präparaten, eine besondere Patientenstruktur oder viele Heimpatienten heben die Verordnungswerte über den Fachgruppendurchschnitt — auch wenn jede einzelne Verordnung medizinisch richtig war.

Bei Niederlassung oder Praxisübernahme

Wer eine Praxis übernimmt, übernimmt unter Umständen auch das Verordnungsverhalten des Vorgängers als Vergleichsmaßstab. Das gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Regress für Ärzte — kurz erklärt

Deckt meine Berufshaftpflicht den Regress nicht mit ab?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Die Berufshaftpflicht deckt Schadenersatz gegenüber Patienten aus Behandlungsfehlern. Der Regress ist etwas anderes: eine Rückforderung des Kostenträgers wegen unwirtschaftlicher oder formal fehlerhafter Verordnung — auch dann, wenn die Behandlung medizinisch einwandfrei war. Diese Rückforderungen sind in Standard-Berufshaftpflichtverträgen ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie hoch können Regressforderungen werden?

Das hängt am Fach. Bei einzelnen teuren Präparaten stehen fünfstellige Beträge je Fall im Raum; bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung über mehrere Quartale summiert es sich entsprechend. Für verordnungsintensive Fachrichtungen ist das ein reales Existenzthema, kein theoretisches.

Was passiert bei einer Praxisübernahme?

Regresse aus der Zeit des Vorgängers können den Nachfolger erreichen, weil sie erst Jahre nach der Verordnung geprüft werden. Wer übernimmt, sollte deshalb eine rückwirkende Deckung vereinbaren und im Kaufvertrag klären, wer offene Prüfverfahren trägt. Das gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

Lohnt sich die Deckung auch ohne bisherigen Regress?

Gerade dann. Prüfverfahren treffen nicht die auffälligen Praxen zuerst, sondern die statistisch abweichenden — und Abweichung entsteht schon durch eine spezialisierte Patientenstruktur. Wir sagen offen, wenn Ihr Fach ein geringes Regressrisiko hat und die Deckung sich nicht rechnet.

Was ist eine Praxisbesonderheit und warum entscheidet sie?

Eine Praxisbesonderheit ist ein sachlicher Grund, warum Ihre Verordnungswerte über dem Fachgruppendurchschnitt liegen — etwa ein onkologischer Schwerpunkt, viele Heimpatienten oder eine besondere Patientenstruktur. Sie muss vorgebracht und belegt werden; von allein berücksichtigt sie niemand. Wer sie laufend dokumentiert, steht im Verfahren deutlich besser da.

Bin ich als angestellter Arzt oder im MVZ betroffen?

Adressat des Regresses ist, wer die vertragsärztliche Verantwortung trägt — im MVZ die Einrichtung, in der Einzelpraxis Sie selbst. Angestellte Ärzte können im Innenverhältnis dennoch in Anspruch genommen werden, je nach Anstellungsvertrag. Diese Regelung gehört vor der Unterschrift geprüft, weil sie über die persönliche Haftung entscheidet.

Was ist bei einem Wechsel der Deckung zu beachten?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verordnung, nicht der des Bescheids. Beim Wechsel muss deshalb geklärt sein, wer für zurückliegende Quartale einsteht — sonst entsteht genau dort eine Lücke, wo die Prüfung ansetzt. Eine bereits laufende oder angekündigte Prüfung ist in aller Regel nicht mehr versicherbar.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Medizinisch richtig, trotzdem zurückgefordert.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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