Branchenlösung · Planung & Statik

Versicherung für Bauingenieure und Statiker.

Ihr Fehler steht später im Bauwerk. Eine falsch angesetzte Last, eine übersehene Norm, eine Fristversäumnis in der Bauüberwachung — der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden, und den deckt keine Betriebshaftpflicht.

Bauingenieure – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Statikfehler mit Nachbesserung

Eine fehlerhafte Bemessung wird während der Bauausführung entdeckt. Rückbau und Nachbesserung gehen zulasten des Planers.

Kostenüberschreitung durch Planungsfehler

Die Baukosten übersteigen die Vorgabe, weil die Planung eine Randbedingung nicht berücksichtigt hat — ein klassischer Vermögensschaden.

Mangel in der Bauüberwachung

Ein Ausführungsfehler bleibt unbemerkt und zeigt sich Jahre später als Feuchteschaden. Die Verjährung beginnt erst mit der Abnahme.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Bauingenieure, Statiker, Tragwerksplaner, Bauleiter und Sachverständige — freiberuflich wie im Ingenieurbüro. Für Kammermitglieder ist die Berufshaftpflicht in mehreren Bundesländern Pflicht.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Honorarumsatz, Leistungsphasen und Projektgrößen. Entscheidend ist weniger der Beitrag als die Frage, ob Ihre tatsächlichen Leistungsphasen im Vertrag stehen — wer die Bauüberwachung übernimmt, hat ein anderes Risiko als der reine Planer.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei Planungsfehlern im Schadenfall hängt

Ein Planungsfehler zeigt sich selten sofort. Er steht im Bauwerk und fällt auf, wenn gebaut, genutzt oder abgerechnet wird. Bis dahin sind oft Jahre vergangen. Diese fünf Punkte entscheiden dann darüber, ob Ihre Police trägt:

Der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden

Wenn Ihre Berechnung zu einer teureren Ausführung zwingt, geht nichts kaputt — es entsteht nur Mehraufwand. Genau das ist ein reiner Vermögensschaden, und der ist in einer Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Dafür braucht es die Berufshaftpflicht des Ingenieurs. Wer nur eine Betriebshaftpflicht hat, ist für den häufigsten Fall seines Berufs nicht versichert.

Die Leistungsphase steht nicht im Vertrag

Versichert ist, was als Tätigkeit beschrieben ist. Wer bisher Tragwerksplanung gemacht hat und nun auch die Bauüberwachung übernimmt, arbeitet in einem anderen Risiko: auf der Baustelle, mit Aufsichtspflichten und Terminverantwortung. Die Meldung kostet nichts, das Versäumnis den ganzen Schaden.

Die anerkannten Regeln der Technik wurden unterschritten

Maßstab ist nicht die Norm zum Zeitpunkt des Schadens, sondern der Stand bei Planung. Versicherer prüfen das genau, und eine nachvollziehbare Dokumentation der Annahmen — Lastannahmen, Bodengutachten, Abstimmungen mit dem Bauherrn — ist im Streitfall oft wichtiger als das Ergebnis selbst.

Die Nachhaftung endet vor dem Anspruch

Mängelansprüche am Bau verjähren spät, und die Frist beginnt erst mit der Abnahme. Wer sein Büro aufgibt oder in den Ruhestand geht, ohne die Nachhaftung ausreichend zu vereinbaren, steht bei einem späten Anspruch persönlich ein. Diese Zahl ist bei Büroaufgabe die wichtigste im ganzen Vertrag.

Der Verstoß liegt vor dem Vertrag

Berufshaftpflichtverträge folgen meist dem Verstoßprinzip: Entscheidend ist, wann der Fehler passiert ist, nicht wann er auffällt. Wer den Versicherer wechselt, muss deshalb klären, wer für Altfälle einsteht — sonst entsteht genau zwischen zwei Verträgen eine Lücke, die erst im Schadenfall sichtbar wird.

Bauplan mit Gebäudemodell und Zeichenwerkzeug
Der Fehler entsteht am Schreibtisch und zeigt sich Jahre später im Bauwerk — deshalb entscheidet die Nachhaftung, nicht das Datum des Auftrags.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wie die Deckungssumme zum Projekt passt

Maßgeblich ist nicht der Umsatz Ihres Büros, sondern der größte denkbare Schaden aus einem einzelnen Auftrag. Ein Statikfehler an einem Mehrfamilienhaus kann den Rückbau ganzer Bauteile auslösen; bei einem Ingenieurbau mit öffentlicher Nutzung liegt der Betrag darüber. Die Frage ist deshalb nicht, was üblich ist, sondern was Ihr größtes laufendes Projekt auslösen kann.

Zwei Wege stehen zur Wahl. Die laufende Versicherung deckt alle Aufträge eines Jahres unter einer gemeinsamen Summe — praktisch, solange die Projekte ähnlich groß sind. Sobald ein einzelnes Vorhaben deutlich aus der Reihe fällt, wird die Objektdeckung sinnvoll: eine eigene Summe nur für dieses Projekt, die die übrigen Aufträge nicht aufzehrt. Auftraggeber verlangen sie bei größeren Vorhaben ohnehin häufig.

Wichtig ist zusätzlich die Maximierung: Viele Verträge begrenzen die Leistung pro Jahr auf das Zweifache der Deckungssumme. Bei mehreren Schäden in einem Jahr ist damit früher Schluss, als die Einzelsumme vermuten lässt. Wir rechnen das an Ihren laufenden Projekten durch, statt eine Hausnummer zu nennen.

Im Detail

Wenn das Büro selbst ausfällt

In einem Ingenieurbüro steckt der Wert in Köpfen und Daten, nicht in Maschinen. Genau deshalb sind die beiden gefährlichsten Ausfälle die, an die zuletzt gedacht wird.

Der Ausfall des Inhabers. In kleinen Büros hängen Projektwissen, Prüfberechtigung und Kundenbeziehung häufig an einer Person. Fällt sie längere Zeit aus, laufen Fixkosten weiter, während Projekte stillstehen und Fristen verstreichen. Eine Absicherung der Arbeitskraft ist hier keine private Nebensache, sondern betrieblich begründet — und je früher sie vereinbart wird, desto eher ohne Ausschlüsse.

Der Ausfall der Daten. Planungsstände, Berechnungen und Modelle sind das eigentliche Betriebsvermögen. Nach einem Verschlüsselungsangriff ist nicht die Hardware das Problem, sondern die Frage, ob ein getrenntes Backup existiert und wie alt es ist. Hinzu kommen die Pflichten aus der DSGVO, sobald personenbezogene Daten betroffen sind. Wer mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet, wird nach beidem ohnehin zunehmend gefragt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Auftraggeber verlangt einen Nachweis

Öffentliche Auftraggeber und größere Bauträger fordern die Versicherungsbestätigung vor Vertragsschluss — mit Deckungssumme, Geltungsbereich und Nachhaftung. Wer erst dann anfängt zu suchen, verliert Zeit im Vergabeverfahren.

Das Büro nimmt eine neue Leistungsphase auf

Wer bisher geplant hat und nun auch die Bauüberwachung übernimmt, ändert sein Risiko grundlegend. Das ist versicherungstechnisch eine andere Tätigkeit und muss im Vertrag stehen, bevor der erste Termin auf der Baustelle stattfindet.

Ein Mangel zeigt sich Jahre nach der Abnahme

Setzungsrisse, Feuchte, eine Decke, die sich stärker durchbiegt als berechnet: Solche Mängel treten spät auf. Dann entscheidet nicht der damalige Vertrag, sondern die vereinbarte Nachhaftung darüber, ob noch Deckung besteht.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Bauingenieure — kurz erklärt

Reicht eine Betriebshaftpflicht für ein Ingenieurbüro?

Nein. Sie deckt Personen- und Sachschäden — den umgestoßenen Beamer beim Bauherrn. Ihr eigentliches Risiko ist der reine Vermögensschaden aus einem Planungsfehler, und der ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Objektdeckung oder laufende Versicherung?

Die laufende Versicherung deckt alle Projekte eines Jahres mit einer gemeinsamen Summe — günstig, aber bei einem Großschaden schnell erschöpft. Die Objektdeckung stellt für ein einzelnes Bauvorhaben eine eigene Summe bereit. Ab einer bestimmten Projektgröße verlangen Auftraggeber sie ohnehin.

Wie lange hafte ich nach der Abnahme?

Die Gewährleistung läuft in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, die Verjährung beginnt also spät. Ohne ausreichende Nachhaftung endet Ihr Schutz vor Ihrer Haftung — bei Bürogründung, Übergabe oder Ruhestand der kritische Punkt.

Sind Subplaner mitversichert?

Nur wenn vereinbart. Wer Leistungen weitergibt, haftet gegenüber dem Auftraggeber weiter. Ob und in welcher Höhe der Subplaner selbst versichert ist, gehört vor die Beauftragung — nicht danach.

Sind alle HOAI-Leistungsphasen automatisch mitversichert?

Nein. Versichert ist, was im Vertrag als Tätigkeit beschrieben ist. Wer die Phasen 1 bis 4 angemeldet hat und später die Bauüberwachung übernimmt, arbeitet in einem anderen Risiko — auf der Baustelle, mit Aufsichts- und Terminverantwortung. Die Erweiterung ist unproblematisch, solange sie vor der Tätigkeit erfolgt.

Ist eine Kostenüberschreitung ein Versicherungsfall?

Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung. Wird die Kostenberechnung überschritten, ohne dass etwas beschädigt wird, ist das ein reiner Vermögensschaden. Viele Verträge schließen ihn aus oder begrenzen ihn deutlich. Praktisch hilft zusätzlich, im Angebot auf Berechnungsgrundlage und Toleranzen hinzuweisen, statt Endsummen zuzusagen.

Wie ist eine Planungsgemeinschaft oder ARGE abgesichert?

Nach außen haften die Beteiligten in der Regel gesamtschuldnerisch — der Bauherr kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Die eigene Police deckt zunächst nur Ihren Anteil. Für gemeinsame Vorhaben ist deshalb eine eigene Deckung für die Gemeinschaft üblich; ohne sie trägt im Zweifel derjenige, der am besten versichert ist.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ihr Fehler steht später im Bauwerk.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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