Gewerbeversicherung · Glas

Glasversicherung für Unternehmen.

Ein Steinschlag im Schaufenster, ein Riss in der Fassade: Glasschäden sind teuer und treffen oft ohne Vorwarnung. Die Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung) übernimmt den Austausch von Glasflächen an Ihrer gewerblichen Immobilie und am Mobiliar.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Steinschlag im Schaufenster

Ein vorbeifahrendes Auto schleudert einen Stein gegen das Schaufenster. Aus dem kleinen Einschlag wächst mit der Zeit ein Riss, der den Austausch nötig macht. Die Glasversicherung zahlt.

Risse durch Wetterschwankungen

Starke Temperaturschwankungen führen bei einer Gärtnerei zu Rissen in den Glasscheiben. Die Kosten des Austausches trägt die Versicherung.

Viel Glasfläche, hohes Risiko

Je mehr Glas ein Gebäude hat — Schaufenster, Wintergärten, Glasfassaden — desto eher lohnt eine eigene Glasdeckung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Betriebe mit viel Glasfläche — Einzelhandel mit Schaufenstern, Gastronomie, Gärtnereien mit Gewächshäusern, Büros mit Glasfassaden.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Art und Umfang der Glasflächen. Wir prüfen, ob eine eigenständige Glasversicherung oder ein Baustein in der Inhaltsversicherung für Sie günstiger ist.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Glasversicherung ankommt

Pauschal oder auf Position — die zwei Wege

Die Pauschaldeckung versichert alle Glasflächen eines Betriebs ohne Einzelaufstellung und ist für Ladengeschäfte der Regelfall. Auf Position versichert man einzelne, besonders wertvolle Scheiben — Schaufenster mit Sonderverglasung, Ganzglastüren, Vitrinen. Wer umbaut oder eine Fassade erneuert, muss die Summe nachziehen, sonst greift die Unterversicherung.

Was über die Scheibe hinaus gedeckt ist

Gute Bedingungswerke übernehmen auch die Folgekosten: Notverglasung über Nacht, Gerüst und Kran bei hohen Fassaden, Entsorgung, Beschädigung von Rahmen und Beschriftung sowie Schäden an Waren durch Glassplitter. Diese Nebenkosten übersteigen den Materialwert der Scheibe regelmäßig um ein Vielfaches.

Im Detail

Wann sich eine Glasversicherung rechnet — und wann nicht

Glas ist die Sparte, bei der wir am häufigsten abraten. Sie lohnt sich nicht überall, aber dort, wo sie sich lohnt, deutlich. Diese Punkte entscheiden:

Die Fläche macht den Unterschied

Bei großen Schaufenstern, Ganzglastüren, Spiegelwänden und Vitrinen übersteigt ein einzelner Schaden den Jahresbeitrag schnell. Bei einem Büro mit normalen Fenstern liegt der zu erwartende Schaden unter dem Beitrag — dann raten wir ab und sagen das auch.

Sondergläser sind ein eigener Fall

Isolierverglasung, Sicherheitsglas, bedruckte oder beschichtete Scheiben und Sondermaße kosten ein Vielfaches von Standardglas und haben lange Lieferzeiten. Sie gehören ausdrücklich in den Vertrag, sonst wird nach dem Wert einer gewöhnlichen Scheibe ersetzt.

Beschriftung und Folien werden vergessen

Beklebung, Werbeaufdruck, Sonnenschutz- und Sicherheitsfolien müssen bei jedem Bruch neu aufgebracht werden. Diese Kosten sind nur mit ausdrücklichem Einschluss gedeckt — bei einem beschrifteten Schaufenster oft ein erheblicher Anteil des Schadens.

Ursachen ohne Einwirkung von außen

Ein Sprung durch Spannung im Glas, ohne dass jemand dagegen gestoßen ist, wird von manchen Verträgen ausgeschlossen. Gerade bei Isolierglas und großen Flächen ist das die häufigste Ursache. Wer die Deckung braucht, sollte genau darauf achten.

Glasfassade eines Bürogebäudes
Die Inhaltsversicherung ersetzt Glas nur infolge einer versicherten Gefahr. Der gewöhnliche Bruch — der häufigste Fall — ist dort nicht gedeckt.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was gute Verträge zusätzlich leisten

Der eigentliche Wert liegt weniger in der Erstattung als im Ablauf. Ein Schaufensterbruch ist ein Betriebsproblem: Der Laden ist offen, die Front ist es auch.

Deshalb achten wir auf drei Punkte. Erstens die Notverglasung — die provisorische Sicherung noch am selben Tag, damit der Betrieb weiterläuft und niemand hineinsteigt. Zweitens die Direktabrechnung mit dem Glaser, damit Sie nicht in Vorleistung gehen. Drittens die Nebenkosten: Gerüst, Kran und Entsorgung, die bei großen oder hochgelegenen Scheiben den Glaspreis übersteigen können.

Wir nennen keine Reaktionszeiten, weil sie vom Glaser vor Ort abhängen und nicht von der Police. Was der Vertrag leisten kann, ist die Freistellung von Kosten und Organisation — und genau danach wählen wir aus.

Im Detail

Was zur versicherten Verglasung gehört

Der Begriff Glas ist im Vertrag enger gefasst, als er im Alltag verstanden wird. Deshalb lohnt der Blick in die Aufzählung der versicherten Sachen, bevor der Schaden eintritt.

  • Gebäudeverglasung — Fenster, Türen, Schaufenster, Oberlichter, Wintergärten: alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.
  • Mobiliarverglasung — Vitrinen, Glastische, Spiegel, Trennwände, Aquarien: alles, was zur Einrichtung gehört.
  • Sonderpositionen — Leuchtreklame, Werbeanlagen, Glasbausteine, Duschabtrennungen, künstlerisch bearbeitetes Glas.

Mieter versichern die Mobiliarverglasung und häufig die Gebäudeverglasung mit, wenn der Mietvertrag ihnen die Instandhaltung überträgt — was der Regelfall ist. Wer das nicht prüft, versichert entweder doppelt oder verlässt sich auf eine Deckung des Eigentümers, die es nicht gibt. Wir lesen dafür den Mietvertrag mit.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die erste Scheibe geht zu Bruch

Ein Schaufenster ist schnell vierstellig, und die Wiederbeschaffung dauert bei Sondermaßen. Danach stellt sich die Frage, ob der Beitrag nicht günstiger war als der Einzelschaden.

Der Laden bekommt eine neue Front

Große Glasflächen, Ganzglastüren und Vitrinen erhöhen das Risiko deutlich. Nach einem Umbau gehört die Versicherungssumme angepasst, sonst ist die neue Front nicht abgebildet.

Glas gehört zum Betriebsmittel

In Gastronomie, Friseurhandwerk und Praxen sind Spiegelwände, Trennwände und Vitrinen keine Deko, sondern Arbeitsmittel. Ihr Ausfall stört den Betrieb unmittelbar.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Glasversicherung — kurz erklärt

Was ist bei der Glasversicherung versichert?

Glasschäden an gewerblichen Immobilien und am Mobiliar, etwa Schaufenster, Fassaden, Vitrinen und Glastüren. Versichert sind zum Beispiel Bruch durch Steinschlag oder Spannungsrisse.

Brauche ich eine eigene Glasversicherung?

Je mehr Glasflächen Ihr Gebäude hat, desto sinnvoller ist eine separate Deckung. Bei wenig Glas reicht oft ein Baustein in der Inhalts- oder Gebäudeversicherung — wir vergleichen beide Wege.

Ist Glasbruch nicht in der Inhaltsversicherung enthalten?

In der Regel nicht. Die Inhaltsversicherung ersetzt Glas nur, wenn es infolge einer versicherten Gefahr zu Bruch geht — etwa bei einem Einbruch. Der gewöhnliche Bruch ohne Einbruch, der häufigste Fall überhaupt, ist nicht gedeckt. Genau dafür gibt es die eigenständige Glasversicherung.

Sind Schäden durch eigene Mitarbeitende gedeckt?

Ja, das ist einer der Hauptfälle. Die Glasversicherung fragt nicht nach dem Verursacher, sondern nur danach, ob die Scheibe zu Bruch gegangen ist. Ausgeschlossen bleibt allein vorsätzliche Beschädigung. Auch Kratzer und Schrammen sind allerdings meist ausgeschlossen — versichert ist der Bruch, nicht die Beschädigung der Oberfläche.

Was ist mit Bildschirmen und Glaskeramik?

Beides ist gesondert zu regeln. Displays und Monitore fallen üblicherweise nicht unter die Gebäude- oder Mobiliarverglasung, sondern gehören in die Elektronikversicherung. Glaskeramik in Küchen und Laboren ist teils einschließbar, teils ausgeschlossen. Bei Betrieben mit viel Spezialglas lohnt der Blick in die Aufzählung der versicherten Sachen.

Wer zahlt, wenn ein Kunde eine Scheibe zerstört?

Die Glasversicherung ersetzt den Schaden unabhängig vom Verursacher und nimmt gegebenenfalls Regress. Das ist der praktische Vorteil: Sie müssen nicht mit dem Kunden über Schuld streiten, sondern melden und lassen ersetzen. Ohne eigene Glasdeckung wären Sie darauf angewiesen, dass der Kunde eine Privathaftpflicht hat und diese eintritt.

Gilt die Deckung auch bei Sturm und Einbruch?

Ja, aber dann greifen oft mehrere Verträge. Nach einem Einbruch ersetzt die Inhaltsversicherung die Beute und Schäden am Gebäude, die Glasversicherung die Scheibe. Wichtig ist die Meldung an beide Versicherer — wer nur einen informiert, verschenkt regelmäßig einen Teil der Entschädigung.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

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Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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