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Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Unabhängige Beratung und Vergleich
beim Versicherungsmakler für Ihr Gewerbe

 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. die Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige optionale Versicherung für bestimmte Berufsgruppen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie beispielsweise bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren.

Christian Schonauer

 
 

Berufshaftpflichtversicherung & Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Kürze

  • Versicherung gegen Folgeschäden einer falschen Beratung
  • Für alle Freiberufler und Selbstständige mit beratenden, begutachtenden, prüfenden, vollstreckenden, verwaltenden oder beurkundenden Tätigkeiten
  • Gesetzlich vorgeschrieben beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare
 
 

Allgemeine Informationen zur

Berufshaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Die Vermögensschadenhaftpflicht & Berufshaftpflicht gehört für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise aufgrund von Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese durch die Versicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt. Für viele Berufszweige ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater) für andere hingegen wird sie dringend empfohlen (z.B. Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer oder IT-Dienstleister).
 

Schadensbeispiele für eine
Berufshaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


  • Einem Dolmetscher unterlaufen eklatante Fehler bei einer Übersetzung sodass das Werk nochmal gedruckt werden muss. Die Vermögensschaden-/Berufshaftpflichtversicherung kommt dafür auf.
  • Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung zahlt den Verspätungszuschlag.
  • Ein Immobilienmakler empfiehlt eine falsche Vorlage für einen Mietvertrag, wodurch eine geplante Mieterhöhung nicht durchgeführt werden kann. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
 
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