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Frachtführerversicherung

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Die Frachtführerversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, wenn Fahrzeuge von mehr als 3,5t für die Warenbeförderung eingesetzt werden.

Christian Schonauer

 
 

Frachtführerversicherung in Kürze

  • Versichert Transportschäden an fremden Waren durch Beförderung oder deren Verlust ab, für die der Frachtführer in vollem Umfang haftet
  • Gesetzliche Vorschrift, wenn zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t eingesetzt werden
  • Frachtführer sind Personen, die mit einem Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für fremde Personen transportieren
 
 

Für wen ist die Frachtführerversicherung geeignet?


Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer. In der Versicherung enthalten ist ein sog. Passiver Rechtsschutz, sprich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.

 

Schadenbeispiele für eine Frachtführerversicherung:


  • Durch eine Panne können die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden. Der Kunde, der hierdurch wiederum seinen Auftrag nicht fertigstellen kann, erhält eine Vertragsstrafe seines Kunden. Diese Strafe wird anschließend dem Frachtführer in Rechnung gestellt. Auch hier greift die Frachtführerhaftpflicht.
  • Durch ein plötzliches Stauende wird eine Notbremsung notwendig. Die hierdurch verrutschende Ware wird beschädigt. Der Auftraggeber fordert für diese Ware Schadensersatz wie die Zustellung von Ersatzware. Die Kosten hierfür trägt die Frachtführerhaftpflichtversicherung.
 
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