
Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (HuG)
Versicherung für Vermieter einer Immobilie
Unabhängige Beratung und Vergleich
beim Versicherungsmakler für Ihr Gewerbe & für Unternehmer / Selbstständige
Hauseigentümer haben gewisse Pflichten zu beachten. Bei Schadensfällen sollten Sie daher versichert sein.
Allgemeine Informationen zur Haus- und Grundhaftpflichtversicherung
Kommt ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder im Treppenhaus zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Der Geschädigte kann Ihnen gegenüber Schadenersatz- forderungen geltend machen und das kann ganz schön teuer werden. Eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung ist für Sie als Vermieter unerlässlich, wenn Sie fahrlässig Ihre sog. Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Besitzen Sie im Schadenfall keine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung müssen Sie für evtl. Behandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld selbst aufkommen. In Schadensfällen und den teilweise erheblichen Schadenssummen springt dann ihre Haus- und Grundhaftpüflichtversicherung ein.
Was leistet die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Schadensfall?
Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Das heißt, das unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, ggfs. vor Gericht. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungssummen übernommen.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Sofern Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, ist die selbstgenutzte Immobilie in den meisten Verträgen mitversichert. Die Police sollten Sie am besten einmal überprüfen, was auch wir gerne für Sie übernehmen können. Für Vermieter bleibt also der Abschluss einer zusätzlichen Haus- und Grundhaftpflichtversicherung anzuraten.
Schadenbeispiele für eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung:
- Der Gehweg wurde nicht von Eis und Schnee befreit und ein Passant stürzt und verletzt sich.
- Ein Mieter stolpert über eine defekte Stufe im Treppenhaus und bricht sich ein Bein.
- Ein Dachziegel fällt vom Dach und verletzt einen Fußgänger.
- Der Hauseingang ist schlecht beleuchtet und der Briefträger stürzt.